Ich gehe auch davon aus, dass die vorgesehene Nichtigkeitsfolge nichts bringen wird.
Eine Idee der Bundesregierung ist ausweislich der Gesetzesbegründung aber auch, dass Verstöße gegen die “Button-Pflicht” als Wettbewerbsverstöße verfolgt werden können. Eine solche “Sanktion” kann ja ganz effektiv sein. Allerdings ist die Regierung dabei m. E. auf dem Holzweg, denn ein Verstoß gegen die “Button-Pflicht” würde tatsächlich keinen Wettbewerbsverstoß darstellen. Eine solche Folge wäre nämlich mit dem Vollharmonisierungsanspruch der UGP-Richtlinie nicht vereinbar.
Das scheint übrigens auch die Bundesregierung erkannt zu haben, weshalb sie parallel auch auf eine gemeinschaftsrechtliche Regelung drängt.